Fachberatung Kinderschutz
Fachberatung “Kinderschutz” nach §§ 8a und 8b SGB VIII
Die Fachberatung ist eine wertvolle Unterstützung für Fachkräfte, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sowie für Einrichtungen, in denen sich diese Gruppen aufhalten. Sie bietet Hilfe bei der Einschätzung möglicher Risiken und Gefährdungen von Kindern und unterstützt die Entwicklung sowie Planung geeigneter Handlungsschritte.
Gemeinsam werden Hinweise und Informationen sorgfältig bewertet, und es wird geklärt, wie Eltern sowie die betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Prozess einbezogen werden können. Ziel ist es, benötigte Hilfen zu aktivieren und das weitere Vorgehen strukturiert zu planen.
Zur Einschätzung von Gefährdungen wurde gemäß § 8b Abs. 1 SGB VIII festgelegt, dass Fachkräfte, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft haben. Diese Kinderschutzfachkraft steht allen Institutionen zur Verfügung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – dazu zählen die Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Schulen, Vereine, das Gesundheitswesen und weitere Institutionen.
Sie wird als neutrale Drittpartei in den Entscheidungsprozess integriert, um Einrichtungen und Dienste bei der Risikoabschätzung zu unterstützen. Der Beratungsprozess folgt einem dreistufigen Verfahren (Erkennen – Bewerten – Handeln), und erfolgt grundsätzlich anonymisiert.
Dies gewährleistet, dass die Fachkraft vor Ort mehr Sicherheit im Entscheidungsprozess hat, um zu beurteilen, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden sollten.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Kinderschutzfachkraft eine beratende Rolle einnimmt und nicht die Entscheidungsträgerin ist.
Die Finanzierung für die Dienste der Kinderschutzfachkraft erfolgt auf Honorarbasis.